13. Januar 2020 / Allgemeines

Emmerich am Rhein NEWS

Nächste Schadstoffsammlung am Samstag, 18. Januar 2020

Am Samstag, dem 18. Januar 2020, findet die nächste Sammlung von Sondermüll aus Haushaltungen in Emmerich am Rhein statt.

Entsorgungstermine für Kleingewerbebetriebe können bei den Kommunalbetrieben Emmerich am Rhein, Telefon 0 28 22 / 92 56-50, erfragt werden.

An folgenden Standorten steht die mobile Sammelstation bereit:

von   8.30 Uhr bis 10.00 Uhr  auf dem Bauhof am Blackweg (ausgeschildert)
von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr  auf dem Geistmarkt in Emmerich am Rhein
von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr  Industriegebiet Groenlandstraße Elten
Es werden maximal 30 l Gesamtvolumen bzw. 20 kg Gesamtgewicht pro Haushalt angenommen. Sollten sich einmal größere Mengen einer Abfallart angesammelt haben, bittet die Stadt, diese auf mehrere Sammlungstermine zu verteilen.

Aufgrund der Annahmebedingungen der Schadstoffsammlung sind folgende Abfälle ausgeschlossen:

Druckgasflaschen, Altreifen und Abfälle, die gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgt werden können, wie Glühlampen, leere Verpackungen aus Kunststoff etc.

Bürgerinnen und Bürger werden auch weiterhin gebeten, die giftigen Abfälle getrennt zu sammeln und zur mobilen Sammelstation zu bringen.

Die nächste Sammlung findet voraussichtlich am 14. März 2020 statt.

Nachstehend ein Überblick über schadstoffhaltige Mittel, die kostenlos angenommen werden:

Feste Abfälle
Altmedikamente, Autobatterien, Haushaltsreiniger, Kitte, Kleinbatterien, Leuchtstoffröhren, Ölfilter, Quecksilberdampflampen, Spachtel, Spraydosen, Streusalz, verunreinigte Leergebinde, Wachse

Farben und Lacke
Lacke aller Art, Dispersionsfarbe (wenn noch flüssig), Klebemittel, Bitumen- und Teerabfälle

Flüssige Abfälle (nur in geschlossenen Behältern)
Abbeizmittel, Ablaugemittel, Autopflegemittel, Desinfektionsmittel, Fleckenentferner, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Lösungsmittel, Nitroverdünnung, Rostumwandler, Reinigungsmittel aller Art, Unterbodenschutz, Waschbenzin

Altöl
Motor- und Getriebeöl, Ölfilter und ölverunreinigte Putzlappen
Bitte verunreinigen sie Altöl nicht mit Bremsflüssigkeit oder Kühlmitteln und liefern Sie es in geschlossenen Behältern an!
(Jede Verkaufsstelle von Motoren- und Getriebeölen ist zudem verpflichtet, Altöl in der haushaltsüblichen Menge kostenlos zurückzunehmen, wie neues Öl gekauft wird.)

Säuren
Salz- und Schwefelsäure, flüssige und feste WC-Reiniger

Laugen
Kali- und Natronlauge, Salmiakgeist, feste und flüssige Rohrreiniger

Chemikalien
Gold- und Silberreinigungsmittel, Schwimmbadchlorungsmittel, Chemie-Experimentierkästen, Düngemittel, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel

Feuerlöscher
Annahme von Schaum-, Pulver- und Kohlendioxid Feuerlöschern ohne den Inhaltsstoff Halone.

Ölradiatoren
Annahme nur nach vorheriger Anmeldung bei den Kommunalbetrieben.

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