13. Januar 2026 / Allgemeines

Blauzungenkrankheit: 150-Kilometerzone umfasst auch den Kreis Kleve

Kle App NEWS

Veröffentlicht am 13. Januar 2026 um 10:41 Uhr

Sicherheitsmaßnahmen nach einem Ausbruch in Herzogenrath in der Städterregion Aachen
Kreis Kleve – Der Kreis Kleve ist Teil der Schutzzone nach einem bestätigten Ausbruch der „Blauzungenkrankheit“. Am Freitag, 9. Januar 2026, teilte das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE NRW) mit, dass bei einem Kalb aus einem Betrieb in Herzogenrath in der Städterregion Aachen das Blauzungenvirus vom Typ 8 (BTV   nachgewiesen wurde. Dadurch liegt das gesamte Klever Kreisgebiet in der „BTV-8 Zone“ des Landes NRW, die einen 150 Kilometer-Radius um Ausbruchsgeschehen umfasst.
Im Kreis Kleve gelten ab sofort besondere Regelungen für das Verbringen (den Transport) von empfänglichen Tieren aus dem Kreis Kleve in andere Gebiete. Tierhalterinnen und Tierhalter werden gebeten, sich vor Tiertransporten über die geltenden Vorgaben zu informieren.
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit, zu Impfungen, zu den Regelungen für das Verbringen von Hauswiederkäuern sowie zu den erforderlichen Begleitunterlagen finden Tierhalter auf der Internetseite des LAVE NRW unter:
https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit (BTV) ist eine virusbedingte hauptsächlich akut verlaufende Krankheit, welche nicht direkt von Tier zu Tier übertragen wird, sondern über blutsaugende Mücken (Gnitzen). Empfänglich sind Schafe, Ziegen und Rinder, auch Alpakas und Wildwiederkäuer können betroffen sein. Menschen und andere Tiere sind nicht betroffen! Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist vollkommen unbedenklich. Vom Blauzungenvirus gibt es über 20 Varianten, die unterschiedlich krankmachende Eigenschaften aufweisen können.