12. Oktober 2018 / Allgemeines

Goch,Neue Begräbnisformen und neue Gebührenordnung

Neue Begräbnisformen und neue Gebührenordnung

Goch,Neue Begräbnisformen und neue Gebührenordnung

RATHAUS Ab dem 1. Januar 2019 gilt eine neue Friedhofssatzung in Goch. Das hat der Rat der Stadt Goch am Abend beschlossen. Die Satzung sieht vor, dass es ab Januar auf den öffentlichen Friedhöfen der Stadt Goch auch Urnenwiesen-, Urnenpflege- und Urnenbaumgrabstätten gibt. Zudem werden ab dann auch Bestattungen am Freitagnachmittag und Samstagvormittag möglich sein.

Beschlossen wurde auch eine neue Gebührenordnung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und Leichenhallen. In ihr ist unter anderem geregelt, was der Erwerb einer Grabstätte einmalig kostet. Ab Januar stellen sich die Gebühren hier wie folgt dar:

Reihengrabstätte für Personen bis 5 Jahre (bisher: 170,00 €)
366,00 €
Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre (bisher: 693,00 €)
1.148,00 €
Wahlgrabstätte (bisher: 998,00 €)
1.522,00 €
Urnenreihengrabstätte
699,00 €
Urnenwahlgrabstätte (bisher: 326,00 €)
987,00 €
Wiesengrabstätte (bisher: 1.340,00 €)
1.702,00 €
Urnenwiesengrabstätte
1.100,00 €
Urnenpflegegrabstätte
1.100,00 €
Urnenbaumgrabstätte
1.275,00 €
Die Gebühren waren seit 2011 unverändert geblieben. Sie deckten die tatsächlich anfallenden Kosten seit Jahren nicht mehr. Eine Kostendeckung ist hier jedoch vorgeschrieben. Dies wurde von der Gemeindeprüfungsanstalt mehrfach angemerkt.

Mit der neuen Gebührenstruktur ist eine Nutzung des Friedhofes in Goch insgesamt gesehen nicht teurer als in anderen Kommunen des Kreises Kleve, trotz der notwendigen Erhöhungen. Etwas abgemildert wurden sie noch durch einen einstimmig angenommenen Antrag der CDU-Fraktion. Er sah vor, den Anteil der öffentlichen Grünfläche auf dem Friedhof auf 40 Prozent der Gesamtfläche festzusetzen. Diese Fläche wird nicht in die Gebührenkalkulation einbezogen sondern muss im Rahmen der normalen Grünflächenpflege der

Stadt Goch unterhalten werden. Die Stadtverwaltung hatte einen Wert von 20 Prozent vorgeschlagen. Dass der Anteil der öffentlichen Grünfläche jetzt höher angegeben wird als von der Stadtverwaltung einkalkuliert sorgt für weniger hohe einmalige Friedhofsgebühren der Nutzer, belastet aber den städtischen Haushalt mit rund 100.000 Euro pro Jahr.

(Meldung vom 12.10.18 / tm)