18. September 2020 / Allgemeines

Informationen zur Stichwahl am Sonntag, 27. September

Kle App News

Die Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und des Landrates im Kreis Kleve weist aufgrund von aktuellen Anfragen darauf hin, dass für die Stichwahl am Sonntag, 27.09, keine neuen Wahlbenachrichtigungen verschickt werden. Die Wahlbenachrichtigungen vom vergangenen Sonntag behalten ihre Gültigkeit. Diejenigen, die ihre Stimme bei der Hauptwahl per Briefwahl abgegeben haben und diese auch für die Stichwahl beantragt haben, bekommen automatisch die neuen Briefwahlunterlagen an die angegebene Adresse zugeschickt.

Dies kann frühestens ab Freitag, 18.09., geschehen, da zunächst am Donnerstag, 17.09., der Wahlausschuss des Kreises Kleve das amtliche Endergebnis feststellen muss und erst im Anschluss daran die Stimmzettel für die Wahl der Landrätin / des Landrats vom Kreis Kleve bereitgestellt werden können. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis Sonntag, 27.09., 16 Uhr im jeweiligen Rathaus vorliegen.

Stimmberechtigte, die für die Stichwahl erstmalig ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, können ab sofort Briefwahl beantragen. Allerdings können die Wahlunterlagen aus den genannten Gründen erst in den kommenden Tagen verschickt werden.

In allen 16 Städten und Gemeinden im Kreis Kleve findet am 27.09. die Stichwahl für das Amt der Landrätin / des Landrats statt. Darüber hinaus findet in den Kommunen Kleve, Emmerich am Rhein, Bedburg-Hau, Wachtendonk und Rheurdt zusätzlich eine Stichwahl für das Amt der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters statt.

Die Wählerinnen und Wähler können ihre Wahlbenachrichtigung für die Hauptwahl auch bei der Stichwahl am 27. September im jeweiligen Wahllokal zum Nachweis ihrer Wahlberechtigung vorzeigen. Ausnahmsweise können Wählerinnen und Wähler auch ohne Wahlbenachrichtigung am 27.September wählen, sofern sie sich entsprechend mit Personalausweis ausweisen können.