20. Januar 2020 / Allgemeines

KLEmens Tipp der Woche

Wer gehört auf den Gehweg - und wer nicht ⁉

Wer gehört auf den Gehweg - und wer nicht ⁉

Ein Gehweg ist - wie der Name schon sagt - zum Gehen da und damit für die Fußgänger. ABER: Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen und Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen den Gehweg mit dem Fahrrad befahren. Lebensälteren Radlern ist das Fahren auf dem Gehweg nur erlaubt, wenn der Weg zusätzlich mit dem Verkehrszeichen „Radfahrer frei“ ausgewiesen ist. Sie müssen dann aber auf die Fußgänger Rücksicht nehmen und dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Außerdem zählen Inline Skater rechtlich gesehen zu den Fußgängern.Segways und E-Scooter sind auf Gehwegen hingegen fehl am Platz.Generell gilt: Nehmen Sie Rücksicht auf einander!

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