8. August 2022 / Allgemeines

Kreis Kleve untersagt Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern

Anhaltende Trockenheit gefährdet Tierwelt und Vegetation

Kreis Kleve – Ab dem morgigen Dienstag, 09. August 2022, ist es im Kreis Kleve untersagt, Wasser aus Oberflächengewässern zu entnehmen. Das besagt eine so genannte „Allgemeinverfügung“, die die Kreisverwaltung Kleve am Montag, 08. August 2022, veröffentlich hat und die zunächst bis zum 30. November 2022 befristet ist. Dies betrifft alle oberirdischen Gewässer im Kreisgebiet.

Anlass für diese Maßnahme ist die seit Monaten anhaltende Trockenheit in der Region. Da eine Verbesserung der Situation derzeit nicht absehbar ist, besteht die Gefahr, dass der bereits stark belastete Naturhaushalt nachhaltig gestört wird und die Lebensgrundlagen von Tieren und Pflanzen bedroht sind. Die weitere Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern würde diese negative Entwicklung noch verstärken. Das Verbot gilt sowohl für den privaten und gewerblichen Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch als auch für die rund 25 bestehenden Erlaubnisse zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Verboten ist damit nicht nur das Entnehmen von größeren Wassermengen beispielsweise zur Feldberegnung, sondern auch die Entnahme kleinerer Mengen für die Bewässerung von Privatgärten. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.

Mit dieser Maßnahme sollen die schon jetzt sehr beeinträchtigten Gewässer geschützt werden. Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird vom Kreis Kleve überwacht. Verstöße gegen das Verbot werden geahndet und können im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Die „Allgemeinverfügung zur Untersagung von Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet des Kreises Kleve“ wurde am 08. August 2002 auf der Internetseite des Kreises Kleve veröffentlicht (hier).

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