30. Dezember 2017 / Allgemeines

Neues Jahr, neue Gesetze!

Was sich für Verbraucher 2018 ändert

Neues Jahr, neue Gesetze!

Womit 2018 zu rechnen ist: Verbraucherzentrale NRW hat die wichtigsten Änderungen im Überblick

Riester-Sparer und Hartz IV-Bezieher, Rentner sowie Trennungskinder: unterm Strich bringt das Jahr 2018 für fast alle mehr Geld. Und auch der Finanzminister will Steuerzahler schonen, denn die sogenannte kalte Progression wird abgeschwächt. Zudem werden Grundfreibetrag und Kinderfreibeträge erhöht. Ein Plus von zwei Euro winkt beim Kindergeld. Ferner soll das neue Tarifpartnermodell ab dem Jahreswechsel mehr Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersvorsorge motivieren. Wer ein neues Auto kaufen will, sollte das vor dem 1. September tun: Denn durch die neue Norm zur Abgasmessung fällt die Kfz-Steuer danach möglicherweise höher aus. Womit Verbraucher im Jahr 2018 sonst noch rechnen müssen, hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt: www.verbraucherzentrale.nrw/2018

Zu den Änderungen 2018 zählen weiter: das Aus für Tarifverträge unter Mindestlohn, höhere Zurechnungszeiten für künftige Bezieher einer Erwerbsminderungsrente und der Mutterschutz für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen. Aber auch Menschen mit Behinderungen haben mit dem „Budget für Arbeit“ ab dem Jahreswechsel bessere Chancen auf Teilhabe.

Für Urlauber bringt der 1. Juli 2018 einen Koffer voller Änderungen. Erfreulich, dass im neuen Pauschalreiserecht mehr Verbraucherschutz beim Buchen von Reiseleistungen in Online-Portalen und Reisebüros aufgegeben wurde. Andererseits hat es auch Verschlechterungen im Gepäck: Erst wenn der Veranstalter den Reisepreis nach der Buchung um mindestens acht Prozent anhebt, kann der Urlauber künftig noch kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten. Bislang lag diese Grenze bei fünf Prozent.

Bei Online-Abodiensten fällt der digitale Schlagbaum: Kostenpflichtige Streaming-Dienste für Filme, Sport oder Musik lassen sich ab 20. März 2018 auch im EU-Ausland nutzen. Fürs Streamen ohne EU-Grenzen dürfen die Anbieter keine zusätzlichen Gebühren erheben. Da mögen Mallorca-Urlauber vielleicht verschmerzen, dass sich auf der Insel die Touristensteuer ab der Hauptsaison verdoppelt.

Neuerungen ebenfalls im Finanzsektor: etwa Echtzeitüberweisungen in der Eurozone und das Aus für Aufschläge beim Bezahlen mit Kreditkarte. Klartext ist künftig angesagt, wenn Banken Kredite mitsamt Restschuldversicherungen andienen. Und bei Kapital-Lebensversicherungen werden umfassende Informationen festgeschrieben, damit Versicherungsnehmer deren Wert realistisch einschätzen können.

Auch beim Fiskus läuft es 2018 anders: Investmentfonds werden ab Januar 2018 direkt mit 15 Prozent Körperschaftssteuer belegt, um Inhaber von in- und ausländischen Fonds steuerlich gleichzustellen. Wer Blaumann oder PC als Arbeitsmittel kauft, kann künftig 800 statt bislang 410 Euro als geringwertige Güter bei der Steuer geltend machen.

Der neue Verbraucherbauvertrag legt für angehende Bauherren ab Januar ein solides rechtliches Fundament: detaillierte Baubeschreibungen, begrenzte Abschlagszahlungen und ein Widerrufsrecht sind dabei tragende Wände für mehr Verbraucherschutz.

Lüftungsanlagen müssen ab 1. Januar 2018 sparsamer und leiser werden. Und auch energiefressende elektrische Heizlüfter und -strahler trifft der Bannstrahl: Sie dürfen nur noch in den Handel, wenn sie Mindestanforderungen an Effizienz und Stickstoffausstoß erfüllen.

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