29. März 2021 / Allgemeines

Osterfeuer sind nicht gestattet

Goch NEWS

GOCH Auch in diesem Jahr ist das Abbrennen von Osterfeuern leider nicht erlaubt. Das NRW-Umweltministerium hat einen entsprechenden Erlass veröffentlicht. Daher kann die Stadt Goch auch keine Anmeldungen von Osterfeuern entgegennehmen. Auch wenn das Feuer ohne Gäste oder Publikum entzündet werden soll, ist dies nicht gestattet. Dann würde es sich dabei rechtlich gesehen um eine Entsorgung von Grünabfällen handeln und die ist ohne Genehmigung grundsätzlich nicht möglich. Die Stadt Goch bittet um Verständnis.

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