24. April 2018 / Allgemeines

Parkscheibenregelung auf der Spyckstraße

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Parkscheibenregelung auf der Spyckstraße

Zur Verbesserung der Parksituation für die Anwohnerinnern und Anwohner der Spyckstraße, wird ab Mittwoch, 25.04.2018, die Parkzeit durch die Einrichtung einer Parkscheibenregelung werktags, 09.00 - 19.00 Uhr, 2 Stunden, auf der v.g. Straße, von Einmündung Flutstraße bis Einmündung Tiergartenstraße, beidseitig, beschränkt.

Die Anwohnerinnen und Anwohner können Parkvergünstigungen (Parkausweise) erhalten.  Die Gebühr beträgt 25 € jährlich.

Diese Parkausweise können bei dem Bürgerbüro der Stadt Kleve, Minoritenplatz 1, 47533 Kleve, beantragt werden.

Folgende Voraussetzungen müssen hierfür vorliegen:

  • Hauptwohnsitz auf der Spyckstraße in Kleve;
  • Auf dem bewohnten Grundstück sind keine Garagen oder Stellplätze vorhanden, die benutzt werden dürfen;
  • Kein Eigentum oder Miete einer Garage im Parkbereich oder im Umkreis von mindestens 300 m Entfernung zur Wohnung;
  • Vorlage des Personalausweises sowie des Kraftfahrzeugscheins;
  • Falls Antragssteller und Halter des Fahrzeuges voneinander abweichen, bitte eine Bescheinigung des Fahrzeughalters vorlegen, in der die dauerhafte Überlassung bzw. Nutzung des Fahrzeuges bestätigt wird.  

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