Zur Verbesserung der Parksituation für die Anwohnerinnern und Anwohner der Spyckstraße, wird ab Mittwoch, 25.04.2018, die Parkzeit durch die Einrichtung einer Parkscheibenregelung werktags, 09.00 - 19.00 Uhr, 2 Stunden, auf der v.g. Straße, von Einmündung Flutstraße bis Einmündung Tiergartenstraße, beidseitig, beschränkt. Die Anwohnerinnen und Anwohner können Parkvergünstigungen (Parkausweise) erhalten. Die Gebühr beträgt 25 € jährlich. Diese Parkausweise können bei dem Bürgerbüro der Stadt Kleve, Minoritenplatz 1, 47533 Kleve, beantragt werden. Folgende Voraussetzungen müssen hierfür vorliegen: Hauptwohnsitz auf der Spyckstraße in Kleve; Auf dem bewohnten Grundstück sind keine Garagen oder Stellplätze vorhanden, die benutzt werden dürfen; Kein Eigentum oder Miete einer Garage im Parkbereich oder im Umkreis von mindestens 300 m Entfernung zur Wohnung; Vorlage des Personalausweises sowie des Kraftfahrzeugscheins; Falls Antragssteller und Halter des Fahrzeuges voneinander abweichen, bitte eine Bescheinigung des Fahrzeughalters vorlegen, in der die dauerhafte Überlassung bzw. Nutzung des Fahrzeuges bestätigt wird.