29. Januar 2019 / Allgemeines

Statistisches Landesamt befragt 270 Gocher Haushalte

Statistisches Landesamt befragt 270 Gocher Haushalte

DÜSSELDORF / GOCH Wie viele Familien mit Kindern gibt es in Nordrhein-Westfalen? Wie ist die Situation alleinerziehender Mütter oder Väter in unserer Gesellschaft? Wie viele Mütter sind berufstätig? Wie haben sich Vollzeitbeschäftigung und befristete Arbeitsverhältnisse entwickelt? Antworten auf diese und ähnliche von Politik, Wissenschaft und Medien häufig gestellten Fragen gibt der „Mikrozensus". Aussagen wie: „In NRW gab es 2017 etwa 8,8 Millionen Privathaushalte, in denen 1,8 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern lebten - darunter waren 327 000 Alleinerziehende" sind nur aufgrund der Ergebnisse des Mikrozensus möglich.

Information und Technik Nordrhein-Westfalen befragt als Statistisches Landesamt jährlich rund 80 000 Haushalte in NRW, davon 270 in Goch und zwar in den Monaten Februar, März, September und Oktober. Hierzu werden Interviewer eingesetzt. Sie kündigen ihren Besuch zuvor schriftlich an und legitimieren sich durch einen Ausweis. Um Datenschutz und statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, sind sie zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Abgefragt werden z. B. persönliche Merkmale wie Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Schulbesuch und Erwerbstätigkeit. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht eine Auskunftspflicht. Bei der Beantwortung der Fragen auf freiwilliger Basis hoffen die Statistiker auf hohe Beteiligung. Die Ergebnisse sind Basis für politische und wirtschaftliche Entscheidungen. Die einfachste und zeitsparendste Art der Auskunftserteilung ist das persönliche Interview. Die sorgfältig ausgewählten und intensiv geschulten Interviewer sind mit Laptops ausgestattet, um den Aufwand für die Befragten möglichst gering zu halten. Die Haushalte können aber auch selbst einen Fragebogen ausfüllen und diesen per Post an das Statistische Landesamt senden.

Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es handelt sich um eine sog. Flächenstichprobe, das heißt, es werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen „ausgelosten" Gebäuden wohnen, werden vier Jahre lang befragt. In jedem Jahr wird zur Entlastung der Befragten ein Viertel der Haushalte durch andere ersetzt.

(Meldung vom 25.1.19 / Quelle: IT.NRW- tm)