20. Mai 2020 / Allgemeines

Vorerst keine Gebühr für Parken und Sondernutzung

Emmerich NEWS

Die Stadt Emmerich am Rhein wird für das Jahr 2020 keine Sondernutzungsgebühr für Gastronomen und Einzelhändler erheben. Das hatte der Rat der Stadt in der vergangenen Woche einstimmig beschlossen. „Die Unternehmer, die ihren Antrag auf Sondernutzung gestellt und die Gebühr bereits gezahlt haben, müssen nichts weiter tun. Wir werden uns an sie wenden und bereits geleistete Gebühren zeitnah zurückerstatten“, erläutert Bürgermeister Peter Hinze.

Die Sondernutzungsgebühr erhebt die Stadt für die Nutzung von öffentlichen Flächen, zum Beispiel bei Außenbestuhlung von Restaurants oder Warenständern vor Ladenlokalen. Wer bisher noch keinen Antrag auf Sondernutzung gestellt hat, muss das aber auf jeden Fall weiterhin tun. „Wer eine öffentliche Fläche für seinen Betrieb nutzen möchte, muss das weiterhin bei uns beantragen. Wir erheben lediglich keine Gebühren mehr dafür.“

Parkscheibenregelung umgesetzt
In gleicher Sitzung hatte der Rat der Stadt auch die Aussetzung der Parkgebühren bis Ende Juli und die Einführung einer Parkscheibenregelung beschlossen. Ab sofort sind alle bewirtschafteten Parkplätze in der Innenstadt mit der entsprechenden Beschilderung ausgestattet. Auf den Parkplätzen Geistmarkt, Krankenhaus und Hinter dem Engel gilt eine Höchstparkdauer von vier Stunden, auf dem Parkplatz Paaltjessteege darf maximal drei Stunden und auf den Parkplätzen Franz-Wolters-Platz und Raiffeisenplatz maximal eine Stunde geparkt werden.

Erst mit der Aufstellung der neuen Schilder ist die Parkscheibenregelung auch offiziell in Kraft. „Durch die mediale Berichterstattung im Nachgang der Ratssitzung ist ein wenig Verwirrung entstanden. Einige Bürger waren offensichtlich davon ausgegangen, dass mit sofortiger Wirkung alle Parkgebühren entfallen würden. Das hätten wir vielleicht noch anders kommunizieren müssen. Aus diesem Grund habe ich entschieden, dass wir aus Kulanz die entsprechenden Bußgeldbescheide für nicht gezogene Parktickets seit letztem Mittwoch zurücknehmen. Mir ist allerdings wichtig zu betonen, dass die Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsteams bei ihrer Arbeit nach Recht und Gesetz gehandelt haben“, so Hinze.

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