5. Januar 2020 / Allgemeines

Weniger „Erwerbsaufstocker“

... mehr Unabhängigkeit vom SBG II

Weniger „Erwerbsaufstocker“ – mehr Unabhängigkeit vom SBG II
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anteil an Teilzeit- und Vollzeitjobs steigt

Kreis Kleve – Die Zahl und die Quote der so genannten „Erwerbsaufstocker“ ist in den vergangenen fünf Jahren gesunken. Hierbei handelt es sich um erwerbsfähige Menschen, die neben ihrem Arbeitseinkommen ergänzende Transferleistungen beziehen. Aktuell sind bei 3.188 der insgesamt 10.549 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) die Einkünfte aus der Arbeitsleistung nicht so hoch, dass damit der Bedarf der Person oder Familie vollständig gedeckt werden kann. Die entspricht einem Anteil von 30,2 Prozent. Vor fünf Jahren lag der Anteil der „Erwerbsaufstocker“ noch bei 33,9 Prozent (4.257 von 12.562 eLb). Die Ursachen, die dazu führen, dass die Erwerbseinkünfte nicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts ausreichen, sind vielfältig. Es handelt sich um Menschen, die geringfügig, in Teilzeit oder Vollzeit einer Beschäftigung nachgehen. Die Stundenlöhne spiegeln dabei das gesamte Spektrum des Arbeitsmarktes wider. Bei einer geringfügigen Beschäftigung oder einem Minijob führen selbst relativ hohe Stundenlöhne dazu, dass „aufgestockt“ werden muss. Und wenn die Stundenlöhne im niedrigen Bereich liegen, reicht beispielsweise selbst ein Vollzeitjob oftmals nicht aus, eine große Familie zu unterhalten.

„Auskommen mit dem Einkommen“

Erfreulich ist auch, dass bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigen der Anteil der „Minijobber“ in den vergangenen fünf Jahren geringer wurde. Er sank von 23,3 Prozent im Dezember 2014 auf 18,8 Prozent im Dezember 2019. Auch der Anteil der „Minijobber“ bei den „Erwerbsaufstockern“ ist gesunken, und zwar von 68,9 Prozent (12/2014) auf 62,3 Prozent (12/2019). Das Jobcenter Kreis Kleve unterstützt die Betroffenen mit verschiedenen Maßnahmen, damit Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen umgewandelt werden oder der Einstieg in eine Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber gelingt. Weitere Faktoren, die zu dieser Entwicklung beigetragen haben, waren die gute Wirtschaftslage, die günstige Entwicklung des Arbeitsmarktes sowie die Einführung des Mindestlohns. Landrat Wolfgang Spreen: „Unser Ziel ist es, möglichst viele geringfügige in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu überführen. Erst durch solche Jobs werden diese Menschen in die Lage versetzt, ein ‚Auskommen mit dem Einkommen‘ zu haben und damit unabhängig von Sozialleistungen zu leben.“

Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im vergangenen Jahr sank die Zahl der SGB-II-Bedarfsgemeinschaften um 819 von 8.730 im Dezember 2018 auf nunmehr 7.911 im Dezember 2019. Aktuell leben 14.436 Personen im Kreis Kleve in diese Bedarfsgemeinschaften, davon sind 10.549 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Bei den verbleibenden 3.887 Sozialgeldempfängern handelt es sich in der Regel um Kinder. Von 100 Einwohnerinnen und Einwohnern des Kreises Kleve befinden sich etwa 5,5 im SGB-II-Leistungsbezug.

Die Zahlen der Vermittlung in Arbeit werden in der Statistik des Jobcenters Kreis Kleve mit einer dreimonatigen Wartezeit erfasst. Im August 2019 konnten 365 Personen in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten vermittelt werden. Weitere 98 Personen arbeiten nun in einem Minijob.

Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im November 2019 ein Betrag in Höhe von 9,05 Mio. Euro aufgewendet. Auf den Kreis Kleve und die Kommunen entfielen hiervon etwa 2,11 Mio. Euro für die Kosten der Unterkunft. Bisher lagen die finanziellen Aufwendungen im Jahr 2019 (Januar bis November) bei insgesamt rund 101,3 Mio. Euro.

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