16. April 2021 / Allgemeines

Corona-Schnelltests für Mitarbeiter

Unternehmen müssen sich registrieren

Landes-Gesundheitsministerium stellt Online-Anmeldemaske zur Verfügung

Kreis Kleve - Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offiziell einen Corona-Testnachweis ausstellen. Unternehmen, die innerbetriebliche Corona-Schnelltests anbieten und über das Ergebnis einen Nachweis ausstellen möchten, müssen dies beim Landes-Gesundheitsministerium (MAGS) online anzeigen. Dazu hat das Ministerium die Internetseite https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige angelegt.

Der Kreis Kleve wird vom Ministerium lediglich informiert, welche Unternehmen im Kreisgebiet Beschäftigtentestungen durchführen. Weitere Informationen liegen dem Kreis Kleve nicht vor.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll die Beschäftigtentestung kostenlos sein. Das Unternehmen beschafft und bezahlt die Tests. Diese können von einer beauftragten Firma, aber auch von Beschäftigten des Unternehmens durchgeführt werden. Die Tests müssen den Regelungen der Corona-Test- und Quarantäneverordnung entsprechen. Das bedeutet: Die bekannten Corona-Schnelltests („PoC-Tests“) müssen durch fachkundiges, geschultes Personal durchgeführt werden. Alternativ können die Unternehmen den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer geschulten Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird.

Das Land NRW informiert online unter www.land.nrw/corona zur Corona-Pandemie. Die Info-Hotline 0211 9119-1001 ist montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr geschaltet.

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