8. Dezember 2021 / Allgemeines

Erste Fahrradstraße in Emmerich

Kle App NEWS

Im Rahmen des Fuß- und Radwegekonzept der Stadt Emmerich am Rhein sind jetzt sowohl die Burgstraße als auch die Wallstraße als neue Fahrradstraße ausgewiesen. Damit gibt es ab sofort für Radfahrerinnen und Radfahrer zwischen Löwentor und Geistmarkt eine Alternativroute zur viel befahrenen L7. Zu erkennen ist der Bereich an den markanten blau-weißen Schildern mit der Aufschrift „Fahrradstraße“, die vor wenigen Tagen installiert worden sind.

Fahrradstraßen gewähren dem Radverkehr diverse Vorrechte. Autofahrer müssen sich unterordnen. Radlerinnen und Radlern soll so das Leben und speziell das Vorankommen erleichtert werden. Für Emmerich am Rhein ist die Verbindung Burgstraße/Wallstraße die erste echte Fahrradstraße.

Was bedeutet das für Radfahrer und den Kfz-Verkehr? Und welche Regeln gelten nun?
Angeordnet wurde eine Fahrradstraße, die an drei Stellen mit dem Zusatzzeichen ("PKW und Krafträder frei") versehen ist, um dort eine Einfahrt für Kraftfahrzeuge zu ermöglichen. (Bei dem Verkehrszeichen "Fahrradstraße" ohne Zusatzzeichen gilt für den motorisierten Verkehr ein Verbot der Einfahrt.) Damit können zwar alle Kraftfahrzeuge die Straßen ebenfalls benutzen, müssen sich jedoch eher als geduldeter Gast sehen. Denn es gilt:  

  • Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen in Fahrradstraßen ausdrücklich nebeneinander fahren, in beliebig hoher Zahl und sofern sie den entgegenkommenden Verkehr nicht behindern.
  • Es gilt maximal Tempo 30 km/h für Autofahrer, ohne Fahrradfahrer zu gefährden oder zu bedrängen.
  • Parken entlang der Fahrradstraße ist nicht erlaubt. Nur in den gekennzeichneten Flächen oder auf angrenzenden Parkplätzen darf weiterhin geparkt werden.
  • Das Überholen von Fahrrädern ist nur erlaubt, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu den Radfahrenden beim Überholvorgang eingehalten werden kann. (Das gilt übrigens grundsätzlich für das Überholen von Radfahrern - nicht nur in einer Fahrradstraße!)

In Verbindung mit der Fahrradstraße darf die Wallstraße vom „Großer Löwe“ kommend künftig nicht mehr mit dem Auto befahren werden. Allerdings dürfen Kfz-Fahrzeuge, die zum Beispiel vom ortsansässigen Getränkemarkt kommen, über die Wallstraße sowohl in Richtung Pesthof als auch in Richtung Großer Löwe ausfahren („Unechte Einbahnstraße“). Gleiches gilt an der Ecke Agnetenstraße/Wallstraße. Dort wurden die Absperrungen entfernt, um den Fahrrädern eine problemlose Durchfahrt zu ermöglichen. Autos ist die Einfahrt von der Agnetenstraße in die Wallstraße allerdings nicht gestattet. Dieser Teil der Wallstraße kann künftig nur vom Pesthof aus erfolgen. Autofahrern, die sich nicht an die Regeln der Fahrradstraße halten, müssen mit Bußgeldern rechnen.

Burgstraße - Verbot der Einfahrt vom Geistmarkt
Zur Absicherung der Fahrradstraße wurde an der Zufahrt vom Geistmarkt zur Burgstraße zusätzlich das Verkehrszeichen "Verbot der Einfahrt" aufgestellt. Autofahrer können also nicht mehr vom Geistmarkt über die Burgstraße in die Lilienstraße abbiegen. Für Einsatzfahrzeuge (Rettungsdienst, Notarzt, Feuerwehr, etc.) hat dieses Verkehrszeichen keine Auswirkungen. Die Liegendanfahrt zum St. Willibrord-Spital kann also im Ernstfall weiterhin über diesen Weg erreicht werden.

>> Hier geht's zum Erklärfilm zur neuen Fahrradstraße (Youtube)

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