30. Oktober 2019 / Allgemeines

Erste Hilfe nach Wasserschäden

Mit unserem Partner sind Sie schnell wieder ‚Schadenfrei‘!

Erste Hilfe nach Wasserschäden

Mit unserem Partner sind Sie schnell wieder ‚Schadenfrei‘!

Was Sie wissen müssen: Erste Hilfe nach Wasserschäden
Ihre Schadensminderungspflicht
Dass ein Schaden entsteht, kann passieren. Was aber ist zu tun, wenn es soweit ist? Was muss insbesondere der Geschädigte tun – also derjenige, der einen Schaden erlitten hat?

Zunächst einmal ganz einfach: Er darf nicht einfach zuschauen, wie der Schaden immer größer wird. Noch viel mehr: Er muss sogar versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das ist die sogenannte Schadensminderungspflicht, Regelungen finden sich dazu in § 254 BGB:

Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht wurde.
Dies gilt auch, wenn sich das Verschulden des Geschädigten darauf beschränkt, dass er es unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.

Sofortmaßnahmen
Oft sind die ersten Momente nach einem Schaden von großer Bedeutung. Angeschaltete elektrische Maschinen können lebensbedrohlich sein und der richtige Umgang mit dem Mobiliar und ggfs. Waren und anderen Gütern kann hohe Folgeschäden verhindern.
Hier sind einige schadenbegrenzende Sofortmaßnahmen aufgelistet, die unbedingt eingehalten werden sollten:

  • Alle Stromversorgungen sofort abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern (Notversorgung ebenfalls)
  • Quelle trocken legen, z.B.Wasserzulauf abstellen oder Wasserversorgung kappen
  • Bei austretendem Wasser Notabdichtungen einsetzen
  • Bauöffnungen (zerstörte Fenster, Mauerteile, Schaufenster) versperren
  • Nasse Gegenstände entfernen
  • Elektronische Geräte so gut es geht entfernen
  • Verbleibendes Mobiliar hochstellen, Wände und Decken trockenwischen
  • Trocknungsanlagen, Luftentfeuchter in ausreichender Menge aufstellen (zur Minderung von Korrosionen und Schimmel)
  • Ist Teppich im betroffenen Schadensgebiet nass geworden, so liegt hier eine Gefahr für Schimmelbefall vor. Der Teppich sollte mit einem Teppichmesser vorsichtig vom Boden entfernt werden und außerhalb des Hauses / der Wohnung getrocknet werden.
  • Wenn der Wasserschaden in einer Mietwohnung auftreten sollte, ist der Vermieter umgehend zu informieren. 

Notfallmaßnahmen bei Schimmelpilzschäden
Nicht einfach entfernen! Versuchen Sie nicht, den Schimmelpilzbefall mittels Wischverfahren zu entfernen. So bewirken Sie eine Verwirbelung und Verbreitung der Sporen in der Luft.
Lassen Sie Bauteile unberührt! Entfernen und lösen Sie keine angrenzenden Bauteile, wie z.B. Fußleisten. Auch hierdurch entsteht eine Verwirbelung und Verbreitung der Sporen.
Für eine fachgerechte Schimmelpilzbehandlung bedarf es den Einsatz entsprechender Equipments und angepasster Verfahrenstechniken. Um ein Ausbreiten des Schimmels auf weitere Räumlichkeiten oder Gebäudeteile zu vermeiden, erfordert ein Schimmelschaden fachgerechte Sicherungsmaßnahmen. Hierbei ist die Abschottung der vom Schimmel betroffenen Bereiche von besonderer Bedeutung.
Je nach Art und Größe des Schimmelschadens schotten unsere Mitarbeiter die betroffenen Bereiche durch den Einsatz von Folienzelten, Reißverschlusstüren, Mehrkammerschleusen etc. von nicht vom Schimmel betroffenen Bereichen ab, um anschließend ein Verteilen der Sporenbelastung durch Unterdruckerzeugung im Schadensbereich zu verhindern.
Mittels spezieller Hepa-Partikel-Filter können auch die Schimmelpilzsporen in der zur Unterdruckerzeugung angesaugten Raumluft minimiert werden, sodass ausschließlich gefilterte Luft aus dem Schadensbereich nach außen geleitet wird.

Was kostet es?
Die Sanierung beim Auftreten eines Leitungswasserschadens ist für Sie i.d.R. kostenlos. Wir garantieren, dass wir keine Kostenforderungen an Sie stellen, sondern unsere Leistungen vollständig über Ihre Gebäudeversicherung abwickeln, Sie zahlen ggfs nur die Selbstbeteiligung.

Übersicht über den Ablauf einer Wasserschadensanierung
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die im allgemeinen durchzuführenden Schritte bei einer Wasserschadensanierung:

  1. Bei Nichterkennung der Schadensursache: Einsatz der Rohrbruchortung
  2. Gesonderte Plausibilitätsprüfung : Rückstau, Überflutung, Hochwasser
  3. Beauftragung durch den Versicherungsnehmer
  4. Reparatur nach Leckortung durch Installateur
  5. Bei umfangreichen Wasserschäden erfolgt das Auslagern des Inventars
  6. Absaugung von Wasser und anderen Rückständen
  7. Untersuchung durch Schimmelpilz-Sachverständigen
  8. Trocknung möglichst unter Erhalt der Bodenbeläge als Sofortmaßnahme
  9. Ausführlicher Schadensbericht mit Bilddokumentation an Versicherung und VN
  10. Feuchtigkeitsmessungen im betroffenen Gebäude
  11. Notwendige Entkernung und Demontage der betroffenen Bereiche
  12. Feinreinigung und Desinfektion
  13. Raumtrocknung und Trocknung der Dämmschichten in Decken und Estrich durch Einsatz modernster Trocknungstechnologien
  14. Sanierungsfreimessung durch unabhängigen Sachverständigen
  15. Nach erfolgter Prüfung und Zusage der Versicherung: Koordination aller zur Sanierung benötigten Gewerke durch hauseigene Handwerker und evtl. benötigte Fremdgewerke
  16. Abfallbeseitigung mit Entsorgungsnachweis
  17. Sanierungsleistungen laut freigegebenem Kostenvoranschlag/Angebot
  18. Rücklieferung des Inventars
  19. Abnahme der mängelfreien Leistungen durch Versicherungsnehmer/ Auftraggeber

Ablaufbeschreibung
Beauftragung
Nach Erteilung des Auftrags an uns, kümmern wir uns um die komplette Sanierung und die Abwicklung mit Ihrer Versicherung. Und das Beste, die Sanierung durch die 1.2.3 Schadenfrei GmbH ist für Sie in der Regel kostenlos. Sie zahlen lediglich die Selbstbeteiligung an Ihre Versicherung gemäß Ihres Vetrages.

Leckageortung
Die Leckageortung hat ihre klaren Vorteile in der schnellen Lokalisierung der Schadens­ursache und der damit verbundenen Schadenminimierung. Ebenso bietet sie eine zerstö­rungs­arme Alternative, welche die nachfolgenden Wiederherstellungskosten minimiert.

Unter Einsatz einer Thermografiekamera können thermale Veränderungen auf Oberflächen erkannt und somit Leckagen im Bereich der Fußbodenheizung oder Wasserleitungen festgestellt werden.

Mit der akustischen Leckageortung nach einem Wasserschaden wird die Leckage durch den Einsatz abgestimmter Mikrofone ermöglicht. Hierbei werden diese genutzt, um das entstehende Geräusch des Wasseraustritts zu verstärken und die Leckage genau zu orten.

Demontage
Nach den Sicherungsmaßnahmen beginnen unsere Mitarbeiter mit der Bearbeitung der vom Schimmel betroffenen Oberflächen und – falls notwendig – mit der Demontage befallener Bauteile.

Vom Entfernen kontaminierter Fußbodenbeläge bis zum Herausschneiden irreversibel geschädigter Gipskartonwände können dabei viele Arbeitsschritte notwendig sein, um den Schimmel fachgerecht zu beseitigen.

Hierbei ist die langjährige Erfahrung unserer Mitarbeiter in der Sanierung von Schimmelschäden von besonderer Bedeutung. Denn sie wissen, welche Bauteile bevorzugt vom Schimmel besiedelt werden.

Feinreinigung und Desinfektion
Abschließend ist der Feinreinigung und Desinfektion des Schimmelschadens besondere Beachtung zu schenken.

Ohne deren fachgerechte Ausführung kommt es zu einer "unsichtbaren" Belastung der Räumlichkeiten mit Schimmelpilzsporen und -myzelien, die Gesundheitsschäden und allergische Reaktionen hervorrufen können. Zur Feinreinigung und Desinfektion des Schimmelschadens setzen unsere Experten u. a. folgende Techniken und Geräte ein:

  • Industriestaubsauger mit Hepa-Filter
  • Handwischverfahren (HWV)
  • Desinfektions-Verfahren (z. B. Fogging) 

Professionelle Sanierungsfreimessung
Nach Abschluss der Feinreinigung und Desinfektion erfolgt selbstverständlich eine professionelle Sanierungsfreimessung in den vom Schimmelschaden betroffenen Räumlichkeiten durch einen unabhängigen Sachverständigen. So stellen wir sicher, dass die eingeleiteten Maßnahmen ausreichend waren.

Erst wenn die Untersuchungsergebnisse keinen Befund ergeben, beginnen wir mit den Trocknungs- und Wiederherstellungsarbeiten.

Trocknungsarbeiten
Nach Abschluss der Feinreinigungsarbeiten können nun auch die Trocknungsarbeiten in den sanierten Räumlichkeiten beginnen.

Würden die Trocknungsarbeiten bereits vor der Feinreinigung erfolgen, könnten die noch vorhandenen Schimmelpilzsporen aufgewirbelt und im Raum oder in weiteren Gebäudeteilen verteilt werden.

Sanierung des Inventars
Währenddessen kümmern wir uns selbstverständlich auch um das gesamte vom Schimmelpilzschaden betroffene Inventar – ganz gleich, ob es sich um eine komplette Wohnungseinrichtung oder den Warenbestand eines Industriebetriebes handelt.

Neben der Feinreinigung und Desinfektion der Gegenstände kommt häufig der Geruchsbeseitigung durch Ozonisierung eine besondere Bedeutung zu.

Sollte die Sanierung von Teilen des Inventars technisch unmöglich oder ökonomisch nicht sinnvoll sein, werden die entsprechenden Objekte nach Absprache mit dem Kunden fachgerecht entsorgt.

Wiederherstellung der Räumlichkeiten
Im Rahmen der Wiederherstellung der vom Schimmelpilzschaden betroffenen Räumlichkeiten nehmen wir alle notwendigen Rekonstruktionsmaßnahmen vor.

Vom Neuverlegen der Fußbodenbeläge und dem Tapezieren der Wände bis zum Rücktransport und Aufbau des sanierten Inventars bieten wir unseren Kunden alle Arbeitsschritte aus einer Hand.

Nachdem die abschließende Abnahme unserer Leistungen durch den Kunden erfolgt ist, überreichen wir ihm die Schlüssel zum wiederhergestellten Objekt in seinen sanierten Räumlichkeiten.

Fertig

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