23. Oktober 2020 / Allgemeines

Gemeinsam für ein sauberes und gepflegtes Kleve

Kle App NEWS

USK startet Pflegeoffensive und optimiert Pflegeabläufe

Die Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR (USK) sind Dienstleister der Stadt Kleve und deren Bürgerinnen und Bürger. Im Stadtgebiet kümmern sich die USK unter anderem um die Grünanlagen, die Bäume und die dazugehörigen Baumscheiben, die Gehwege und Straßen, die Regenwasserabläufe, die Fahrbahnmarkierungen und vieles andere mehr. Dies geschieht in regelmäßigen Abständen durch die verschiedenen Bereiche bei den USK.

Wie in anderen Städten haben auch die Stadt Kleve und die USK im Rahmen einer Straßenreinigungssatzung Anliegerpflichten auf die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kleve übertragen. Letztendlich dient diese Übertragung der Erhaltung eines einheitlichen, gepflegten Stadtbildes, aber insbesondere auch der Kosteneinsparung. Würden diese übertragenen Pflichten ebenfalls durch den Dienstleister USK teilweise übernommen werden, müsste dafür erheblich mehr Personal und Maschinen vorgehalten werden. Dies würde zu erheblich höheren Kosten führen, die letztendlich von den Bürgerinnen und Bürgern zu tragen wären. Dem wirkt die Übertragung der Anliegerpflichten entgegen.

Leider ist im Stadtgebiet zu beobachten, dass die Anliegerpflichten vermehrt aus dem Fokus geraten. Kleve wächst und sicher erfolgt die Nichtbeachtung von Anliegerpflichten vereinzelt aus Unkenntnis heraus. Oft sind es jedoch auch andere Gründe, die dazu führen. So gibt es in vielen Wohngebieten nicht mehr den Samstagmorgen, an dem sich alle Nachbarn auf der Straße beim Reinigen dieser treffen. Von „mein Nachbar reinigt doch auch nicht“ über „reinigt Ihr (USK) doch erstmal die Baumscheiben“ bis hin zu „ich zahle genug Steuern“ erstrecken sich die Argumente für die Nichterfüllung der Reinigungspflichten.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig seiner Reinigungspflicht nach der Straßenreinigungssatzung nicht nachkommt, handelt jedoch ordnungswidrig! Es kann somit ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet werden.

Die USK verfolgen hier vorerst einen anderen Ansatz, für die Anliegerpflichten zu sensibilisieren. Gemeinsam mit den jeweiligen Straßenanliegern soll nun sukzessive jede Straße in Kleve vollständig und zeitlich komprimiert gepflegt werden. So werden die USK nach rechtzeitig angekündigtem Parkverbot an ein bis zwei Tagen ihren Pflichten in der jeweiligen Straße vollumfänglich nachkommen. Bäume werden geschnitten, Baumscheiben gepflegt, Beete gesäubert, Rinnen und Abläufe von Dreck befreit, Erhaltungs- und Markierungsarbeiten auf den Straßen durchgeführt. Dies alles möglichst an einem Tag, in großen Straßen mit erheblichen Pflegeaufwand an zwei Tagen. Es fehlt dann nur noch die Erfüllung der jeweiligen Anliegerpflicht und die Straße bietet ein vollumfänglich sauberes und gepflegtes Bild und schafft für die Anlieger ein attraktiveres Wohnumfeld.

Bei der Durchsetzung des temporären absoluten Halteverbots werden die USK von den Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Kleve unterstützt. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden entfernt, um die angedachte, vollumfängliche Pflege im vorgegebenen Zeitfenster auch durchführen zu können.

Nach Abschluss der Tätigkeiten durch die USK legen die Mitarbeiter orangefarbige Hinweiszettel zur jeweiligen Reinigungspflicht und mit der Bitte mitzuwirken in die Briefkästen, deren Besitzerinnen und Besitzer der Reinigungspflicht offensichtlich bisher nicht nachgekommen sind.

„Wir möchten mit gutem Beispiel vorangehen und die Bürgerinnen und Bürger, die bisher die Anliegerpflichten nicht im Fokus hatten, mitnehmen. Direkt die Keule eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens zu schwingen, ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Wir müssen jedoch zukünftig bei Verstößen und Uneinsichtigkeit stringenter vorgehen. Insbesondere das Unkraut wächst vermehrt von nicht gepflegten Flächen, für die die Anlieger verantwortlich sind, auf andere Flächen über. Dem werden wir kaum noch Herr“, führt Karsten Koppetsch, Vorstand der USK, dazu aus.

Näheres zu den Anliegerpflichten findet man unter:

Straßenreinigungssatzung und Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer:

Die Maßnahmen beginnen für die ersten Straßen ab dem 03.11.2020. Die entsprechende Beschilderung erfolgt jeweils eine Woche zuvor. Folgende Straßen werden in den nächsten Wochen gepflegt:


 

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