24. Februar 2022 / Allgemeines

"Gesicherte Brauchtumszonen" zum Karnevalssamstag ausgewiesen

Kle App NEWS

Zum Karnevalssamstag weist die Stadt Kleve gesicherte Brauchtumszonen aus
Auf Basis der aktuellen Coronaschutzverordnung weist die Stadt Kleve am Karnevalssamstag, 26.02.2022, in der Zeit von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr, die nachfolgenden Bereiche als so genannte „gesicherte Brauchtumszonen“ aus:

-      Herzogstraße, von Bensdorpstraße bis Minoritenstraße

-      Opschlag, von Hausnummer 6 bis Hausnummer 10

-      Gasthausstraße

-      Kavarinerstraße

-      Koekkoekplatz

-      Schloßstraße, von Große Straße/ Fischmarkt bis Schloßstraße Hausnummer 8 bzw. 13

-      Spyckstraße, von Goethestraße bis Herderstraße

Damit soll auf den Straßen und Plätzen innerhalb dieser Bereiche das Infektionsschutzniveau so hoch wie möglich werden. Für Personen, die dort Karneval feiern, sich mit anderen Personen treffen sowie Speisen und Getränke konsumieren möchten, gelten besondere Regeln und Vorgaben, die die Stadtverwaltung über eine Allgemeinverfügung bekanntmacht. Die Allgemeinverfügung finden Sie im Bereich "Downloads" am Ende dieser Seite.

Wer dort auf den Straßen und Plätzen Karneval feiern oder gemütlich verweilen möchte, muss vollständig immunisiert sein und zusätzlich über einen negativen Testnachweis (bescheinigter negativer Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) verfügen.

Personen, die bereits eine Boosterimpfung erhalten haben, benötigen keinen Negativtestnachweis.

Dies gilt auch für:

-      geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Covid-19 Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben;

-      Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 aber höchstens 90 Tagen zurückliegt;

-      genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 28 aber höchstens 90 Tage zurückliegt.

In Kneipen und Gaststätten sowie bei Veranstaltungen im Innenbereich innerhalb der Bereiche (gesicherte Brauchtumszone) ist jede Person zum Test verpflichtet. Auch die Personen, die bereits eine Boosterimpfung erhalten haben.

Dies gilt nicht, wenn das gesamte Lokal als Speisegastronomie betrieben wird.

Die Stadt Kleve wird die Regeln und Zugangsvoraussetzungen in der Brauchtumszone stichprobenartig kontrollieren.

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