24. September 2020 / Allgemeines

Kanal Hohenzollernstraße wird erneuert

Emmerich NEWS

Die Technische Werke Emmerich am Rhein (TWE) teilen mit, dass der Kanal und die Schächte in der Hohenzollernstraße aus baulichen Gründen in offener Bauweise erneuert werden. Zusätzlich muss der angrenzende Garagenhof hinter den Häusern 8 bis 20 entwässerungstechnisch erschlossen werden. Mit der Ausführung der Arbeiten wurde die Baugesellschaft Geerling + Berndsen mbH aus Emmerich am Rhein beauftragt. Die Arbeiten sollen am Montag, 28. Oktober 2020 beginnen und dauern voraussichtlich bis Anfang 2021.

Die Arbeiten beginnen mit einem Rohrvortriebsverfahren um eine neue Haltung zwischen dem Garagenhof und der Hohenzollernstraße unter der Durchfahrt der Häuser 12 und 14 zu erstellen. Ab dem 12. Oktober 2020 beginnen die Arbeiten am Kreuzungsbereich Grollscher Weg, da während der Herbstferien kein Schulbetrieb stattfindet. Die Hohenzollernstraße wird während der gesamten Ausführungszeit voll gesperrt. Die Umleitung führt über Großer Wall, Steintor, ´s-Heerenberger Straße und Grollscher Weg. Anwohner können während der Kanalbauarbeiten von beiden Seiten frei bis zur Baustelle fahren. Während der Straßenbauarbeiten ist dies für mehrere Tage nicht möglich. Die ständige Zufahrt für Rettungsfahrzeuge wird sichergestellt.

Anwohnerparkzone wird eingerichtet
Zusätzlich wird die Hohenzollernstraße während der Kanalbauarbeiten als reine Anwohnerparkzone eingerichtet. Das Abstellen von Fahrzeugen ohne Anwohnerparkausweis ist während der gesamten Bauzeit nicht gestattet. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Die betroffenen Anwohner erhalten ein Anschreiben der Stadtverwaltung, in dem auch gleich ein Vordruck für die Beantragung des Anwohnerparkausweises beiliegt.

Die Abfuhr der Müllbehälter erfolgt wie gewohnt, wobei eine Sammelstelle durch die Baufirma eingerichtet wird. Der Transport der Behälter von und zu der Sammelstelle wird ebenfalls durch die Baufirma organisiert. Die mit den Arbeiten verbundenen Behinderungen werden auf ein Mindestmaß beschränkt, sind aber leider nicht gänzlich zu vermeiden. Dafür bitten die TWE um Verständnis. Für Rückfragen steht die TWE unter der Rufnummer 02822/9256-10 zur Verfügung.

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