9. Juni 2020 / Allgemeines

Keine Sondernutzungsgebühr für Gastro und Einzelhändler

Goch News

RATHAUS In Goch müssen Gastronomiebetriebe und Einzelhändler bis zum Jahresende keine Gebühren zahlen, wenn sie öffentliche Straßen und Wege vor ihren Geschäften nutzen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat beschlossen, die sogenannten Sondernutzungsgebühren vom 1. April bis zum 31. Dezember dieses Jahres auszusetzen. Die CDU Fraktion hatte zunächst beantragt, Gastronomiebetrieben und Eiscafés die Gebühr zu erlassen. Der Ausschuss sprach sich dann einstimmig dafür aus, auch Einzelhändler einzubeziehen.

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