28. Februar 2022 / Allgemeines

Klever Straße: Die Rechtslage ist unverändert

Kle App NEWS

RATHAUS Per Pressemitteilung haben Befürworter von Verkehrsbeschränkungen an der Klever Straße in Pfalzdorf nochmals auf ihre Position aufmerksam gemacht und den Bürgermeister sowie die Vorsitzenden der Ratsfraktionen eingeladen, sich vor Ort ein Bild von der Lage zu machen. Vor allem die offiziellen Verkehrszählungen der Stadt Goch wurden bezweifelt. Man habe selbst Messungen durchgeführt, die „stark von den Messungen der Stadt Goch" abweichen. Die stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Goch, CDU-Ratsmitglied Katharina Pleines sagt, sie „kann den Zahlen wenig Glauben schenken. (...) Schon am ersten Tag war klar, dass wesentlich mehr Fußgänger und Fahrradfahrer die Klever Straße überqueren, als die Stadt damals gezählt hat."

Den mit dieser Aussage verbundenen Eindruck einer falschen oder zumindest nicht sorgfältigen Behandlung der gestellten Anträge zur Verkehrsberuhigung weist die Stadt Goch zurück. Bürgermeister Ulrich Knickrehm: „Ich habe keinen Zweifel an der Richtigkeit der erhobenen Zahlen und an der Zuverlässigkeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörde oder des Bauamtes. Die Zahlen sind nicht nur korrekt in dem angegebenen Zeitraum erhoben worden, sie sind auch plausibel. Die Verwaltung hat sich intensiv, sorgfältig und objektiv mit den Anträgen der Bürgerinnen und Bürger befasst".

Seit mehr als zwei Jahren beschäftigen sich Politik und Verwaltung nun bereits mit den verschiedensten Anträgen (Zebrastreifen, Fußgängerampeln, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Tempo 30 Zone) rund um die Verkehrssituation an der Klever Straße zwischen ehemals Tön am Berg und Talstraße. Es wurden daraufhin mehrere Verkehrszählungen im Hinblick auf den querenden Fußgänger- und Radverkehr durchgeführt. Die gewonnenen Zahlen wurden anhand einer Betrachtung der Anzahl der im Karree Klever Straße (linksseitig) / Lange Straße / Wolterstraße lebenden Menschen auf Plausibilität geprüft. Es wurden mehrere Verkehrsmessungen zur Ermittlung der Anzahl und gefahrenen Geschwindigkeiten der Fahrzeuge durchgeführt. Die Ergebnisse waren eindeutig: die Zahl der täglich querenden Fußgänger (etwa 100) rechtfertigt die Einrichtung eines beampelten Fußgängerüberweges nicht und ist verkehrsrechtlich unzulässig. Ebenso lehnt auch die Kreispolizeibehörde einen solchen Überweg ab.

Die zuständigen Fachausschüsse der Stadt haben sich mehrfach eingehend inhaltlich mit dem Bereich der Klever Straße abschließend befasst, zuletzt im Ausschuss für Umwelt und Verkehr am 25. Januar 2022. Die Rechts- und Faktenlage hat sich nicht geändert. Darauf weist Bürgermeister Ulrich Knickrehm ausdrücklich hin, zumal selbst die jetzt vorgelegten Zahlen eine derartige Einrichtung ebenfalls rechtlich nicht rechtfertigen können.

Die berechtigte Kritik an Lage und Ausführung der Querungshilfe im Bereich der Waterkuhlstrasse ist der Politik seit langem bekannt. Deshalb ist in den Gremien des Rates beschlossen worden, diese Querungshilfe im Zuge des Ausbaues der Waterkuhlstraße zu verlegen und umzugestalten. Die Arbeiten sind, wie auch Frau Pleines bekannt sein müsste, in diesem Jahr geplant. Sie sind bereits ausgeschrieben. Der Baubeginn wird voraussichtlich in der 12. Kalenderwoche (ab 21.3.2022) sein.

Drei Kinder betroffener Eltern haben den Bürgermeister zu einem Ortstermin an der alten Querungshilfe eingeladen, um sich ein Bild von der Lage zu machen. Offensichtlich, ohne über die Planung informiert worden zu sein. Deshalb wird der Bürgermeister die Kinder nunmehr seinerseits in das Rathaus einladen, um ihnen zu erläutern, wie städtische Entscheidungsprozesse ablaufen, und um Ihnen zu zeigen, wie „ihre" Querungshilfe künftig aussehen wird.

Goch - miteinander Stadt (Foto: Stadt Goch / Torsten Matenaers)

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