12. Dezember 2019 / Allgemeines

Kurzfristig und spontan mit Night-Mover fahren

Night-Mover-Ticket jetzt per App buchbar

In den App-Stores von Android und iOS steht seit kurzem die Night-Mover 2.0 App zum kostenlosen Download bereit. Hat man diese App auf seinem Smartphone, lässt sich auch ganz spontan und kurzfristig ein digitales Night-Mover-Ticket lösen. Den Papierausdruck des Tickets, der bisher dem Taxiunternehmen gezeigt werden musste, den gibt es nur noch übergangsweise. Das ist umweltfreundlicher und dank des modernen Verfahrens ist der Ticketkauf jetzt viel einfacher. Bereits bei der Konzeption wurde darauf geachtet, dass den teilnehmenden Taxi- und Mietwagenunternehmen keine Kosten für die Anschaffung und Wartung von Hard- und Software entstehen.

An der ursprünglichen Konzeption des Night-Movers 2.0 hat sich nichts geändert. Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 26 Jahren, die zur sicheren Heimfahrt in den Nächten von freitags auf samstags, von samstags auf sonntags, vor gesetzlichen Feiertagen und an Karneval von Altweiber bis zur Nacht vor Aschermittwoch ein Taxi oder einen Mietwagen zu einem ermäßigten Preis nutzen möchten. Aktuell gibt es eine Ermäßigung von 5,00 Euro pro Mitfahrer, die der Kreis Kleve übernimmt. Nutzbar ist der Night-Mover 2.0 in den genannten Nächten zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr.

Mit der neuen App gibt nun jeder berechtigte Mitfahrer zu Beginn der Fahrt den Abfahrtsort und die Anzahl aller Night-Mover Nutzer dieser Fahrt ein. Anschließend scannen alle Mitfahrer den Check-In-Code. Wer vor Fahrtende aussteigt, scannt den Check-Out-Code. Bei Fahrtende gibt der letzte Fahrgast den Gesamtfahrpreis ein und scannt ebenfalls den Check-Out-Code. Die Eingaben müssen jeweils dem Fahrer gezeigt werden. Weitere Informationen und eine Kurzanleitung zur Nutzung der App stehen unter www.night-mover.de zur Verfügung. Für die Übergangszeit ist es noch möglich, wie bisher über die Internetseite des Kreises Night-Mover-Tickets zu reservieren und auf Papier auszudrucken. Wann diese Übergangsphase endet, gibt der Kreis Kleve rechtzeitig bekannt.

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