16. Februar 2023 / Allgemeines

Mehr Handelsverbote gegen das Artensterben

Kle App NEWS

Meldungen der neu unter Schutz gestellten Tierarten bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Kleve

Kreis Kleve – Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen – CITES – regelt seit nunmehr 50 Jahren den internationalen Handel mit gefährdeten freilebenden Tieren und Pflanzen. Die Liste der handelbaren Tier- und Pflanzenarten wird regelmäßig aktualisiert. Bei der Weltartenschutzkonferenz in Panama City beschlossen die gut 160 Mitgliedsstaaten mehr Schutz für zahlreiche Tierarten, darunter auch beliebte Heimtiere. Für die neu unter Schutz gestellten Arten gilt künftig eine Nachweis- und Meldepflicht bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Kleve.

Die CITES-Konferenz hat beschlossen, dass die Wirkungen für die neu gelisteten Arten am 23. Februar 2023 in Kraft tritt. Eine Umsetzung in EU-Recht durch Änderung der europäischen Verordnung muss jedoch noch erfolgen.

Für Halterinnen und Halter, die aktuell Tiere der neu aufgeführten Arten besitzen, ist ungeachtet der noch offenen EU-Umsetzung eine kurzfristige Meldung nebst Nachweis des aktuellen Tierbestandes bis zum 22. Februar 2023 sinnvoll. So können sie belegen, dass die Tiere gehalten wurden, bevor die Arten unter Schutz gestellt wurden. Die Bestätigung des Vorerwerbs ist beispielsweise bei einer Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Zu den neu unter Schutz gestellten Arten zählen auch die als Heimtiere beliebten Arten wie die Grüne Wasseragame oder der Zebrawels, für die künftig Handelsverbote gelten. Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei nachweislicher Zucht in Gefangenschaft, können Vermarktungsgenehmigungen erteilt werden. Eine Liste der Tierarten, die neu in das Übereinkommen aufgenommen wurden, wie auch ein Formular für die Bestandsanzeige sind auf der Internetseite des Kreises Kleve (www.kreis-kleve.de) abrufbar (Suchbegriff: Artenschutz).

Sobald die Änderungen in der EU in Kraft getreten sind, müssen Halterinnen und Halter der entsprechenden Tierarten ihren Bestand unverzüglich schriftlich melden.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen hat in den letzten Jahrzehnten die legale Naturentnahme von wildlebenden Tiere und Pflanzen in deren Heimatländern stark eingeschränkt beziehungsweise gestoppt. Die in Gefangenschaft von verantwortungsbewussten Haltern gezüchteten Tiere und Pflanzen wurden nun nachgefragt, obwohl die Preise zunächst durch den höheren Aufwand über den der Naturentnahmen lagen. Auch im Kreisgebiet Kleve werden unter anderem verschiedene Papageien, Landschildkröten oder Orchideen der besonders und streng geschützten Arten gezüchtet. Aktuell werden im Kreis Kleve bei über 2.100 Haltern Tiere geschützter Arten gehalten.

Zu den künftig geschützten Arten gehört auch die Grüne Wasseragame.

Foto: © Tanja Ebbers

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