8. Februar 2021 / Allgemeines

Neue Hundesteuersatzung ist online

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RATHAUS Der Rat der Stadt Goch hat eine Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen. Der jährliche Steuersatz für gefährliche Hunde gilt nun auch für die Rassen American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu.

Hunde, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, aber für den Einsatz im Rettungs- und Katastrophendienst ausgebildet wurden, können ab sofort auf Antrag von der Steuer befreit werden. Für sie muss ein entsprechender Ausbildungsnachweis vorgelegt werden. Darüber hinaus können Hunde von der Steuer befreit werden, die dem Schutz und der Hilfe von Personen dienen, die mit der Feststellung des Grades ihrer Behinderung das Merkzeichen „GL" für Gehörlosigkeit zuerkannt bekommen haben. Auch hier muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Die aktuelle Hundesteuersatzung im Wortlaut ist hier abrufbar.

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