20. März 2019 / Allgemeines

Osterfeuer rechtzeitig anmelden

Osterfeuer rechtzeitig anmelden

RATHAUS Wer in Goch ein Osterfeuer entzünden möchte, muss dies spätestens 10 Werktage zuvor beim Ordnungsamt im Rathaus melden, bzw. anzeigen. Die Stadt Goch hat hier ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen rund um das Osterfeuer veröffentlicht. Es steht ebenso das Anzeige-Formular zum Download zur Verfügung, das ausgefüllt beim Ordnungsamt eingereicht werden muss. Weitere Informationen gibt es direkt beim Ordnungsamt unter Telefon 0 28 23 / 320-172.

Grundsätzlich gilt bei Osterfeuern: Sie sind nur dann erlaubt sind, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden. Nach erfolgter Anzeige meldet sich das Ordnungsamt nur dann bei dem jeweiligen Veranstalter, wenn das vorgesehene Osterfeuer den Vorschriften nicht entspricht. Eine gesonderte Genehmigung wird nicht ausgestellt.

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