14. Oktober 2019 / Allgemeines

Stellungnahme zu den Vorwürfen des Betreibers der sHANSIbar

Goch

RATHAUS Zu den Vorwürfen des Betreibers der sHANSIbar nimmt die Stadt Goch wie folgt Stellung:

Die Behauptung, die Stadt habe versucht, Anwohner zu Beschwerden über Lärmbelästigungen zu nötigen, ist absurd und falsch. Erst recht entbehrt die Behauptung jeder Grundlage, ein städtischer Mitarbeiter habe sozusagen als Gegenleistung für eine Beschwerde den Erlass von "Knöllchen" angeboten. Hierfür gibt es außer einer dreisten Behauptung unter Berufung auf einen anonymen Auskunftgeber keinerlei Anhaltspunkte oder Beweise. Da diese Behauptung einen schweren Vorwurf mit straf- und disziplinarrechtlichen Folgen beinhaltet, wird die Stadt diese einer intensiven auch rechtlichen Prüfung unterziehen.

Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

Die Stadt Goch hat Herrn Jansen antragsgemäß eine Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte erteilt. In der Folgezeit musste festgestellt werden, dass in der Gaststätte Tanzveranstaltungen stattfanden, die von der Erlaubnis ausdrücklich nicht gedeckt waren. Mehrfache schriftliche Beanstandungen und Mahnungen hat Herr Jansen unbeachtet und unbeantwortet gelassen. Daraufhin ist die Erlaubnis widerrufen worden. Irgendwelche Lärmbelästigungen spielten hierbei keine Rolle.

Gegen diese Entscheidung ist Herr Jansen gerichtlich vorgegangen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Antrag des Herrn Jansen zurückgewiesen und der Stadt Goch in allen Punkten Recht gegeben.

Sodann hat Herr Jansen durch seine Rechtsvertreter das Gespräch mit der Stadt Goch gesucht. Für eine von ihnen gewünschte Einigung sah die Stadt wegen des laufenden Gerichtsverfahrens und der eindeutigen gerichtlichen Entscheidung keinen Anlass. Vielmehr wurde Herrn Jansen nahegelegt, eine neue Erlaubnis einschließlich durchzuführender Tanzveranstaltungen zu beantragen. Dies ist sodann erfolgt, unter anderem mit dem Inhalt, künftig jährlich eine bestimmte Anzahl von Tanzveranstaltungen durchführen zu wollen. Dieser Antrag wird, wie jeder andere auch, durch die zu beteiligenden Fachämter unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben geprüft und sodann beschieden werden.

Herrn Jansen sind weder irgendwelche Zusagen gemacht, noch von ihm irgendwelche Zugeständnisse abverlangt worden. Die Behauptung, die Stadt habe ihr Verhalten und angebliche Zusagen davon abhängig gemacht, dass Herr Jansen die Klage zurücknehme, ist falsch. Hierzu bestand hinsichtlich der eindeutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes und der sich daraus ergebenden Aussichtslosigkeit der Klage des Herrn Jansen auch kein Anlass. Außerdem werden die Rechtsvertreter des Herrn Jansen wissen, dass rechtsverbindliche Zusagen der Stadt im Verwaltungsverfahren schriftlich erfolgen müssen.

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