30. Dezember 2020 / Allgemeines

Europaminister Holthoff-Pförtner zur Brexit-Einigung

Abkommen bringt Rechtssicherheit für Nordrhein-Westfalen

Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales teilt mit:
Vier Jahre nach dem Referendum und nach monatelangen zähen Verhandlungen haben sich die Europäische Kommission und das Vereinigte Königreich auf ein umfassendes Abkommen über langfristigen Beziehungen geeinigt. Bereits am 31. Januar 2020 hat das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlassen, befindet sich aber bis zum 31. Dezember 2020 in einer sogenannten Übergangsphase, in der das Vereinigte Königreich vertragsentsprechend wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt wird.
 
Europaminister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner: „Die Landesregierung bedauert das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zutiefst. Umso wichtiger ist die Einigung auf ein Abkommen, für die Europäische Union, für das Vereinigte Königreich und für Nordrhein-Westfalen. So herrscht auch zukünftig für beide Seiten Rechtssicherheit. Unternehmen haben die Sicherheit in ihren künftigen Handelsbeziehungen. Allerdings müssen sie sich auf Zollformalitäten und Zollkontrollen jetzt dauerhaft einrichten – umso wichtiger ist jedoch, dass nicht weitere Handelshemmnisse auftreten.“
 
Auch in anderen Bereichen wird der Drittlandstatus des Vereinigten Königreichs ab dem 1. Januar 2021 Änderungen mit sich bringen. „Touristen benötigen Reisepässe und Arbeitssuchende im Vereinigten Königreich müssen sich am neuen britischen Einwanderungsrecht orientieren. Das Studieren im Vereinigten Königreich wird nicht mehr so einfach möglich sein wie noch zu EU-Zeiten. Die Änderungen sind aber erfreulicherweise nicht so drastisch, wie sie im Falle eines No-Deal-Szenarios gewesen wäre.“
 
Der Minister weiter: „Nordrhein-Westfalen begrüßt ausdrücklich, dass die gemeinsamen, zukünftigen Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich auf rechtssicherer Basis verlaufen. Kein anderes Bundesland pflegt so enge wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Beziehungen zum Vereinigten Königreich.
Der Abschied des Vereinigten Königreichs von der Europäischen Union muss alles andere als ein Abschied aus Europa werden.“ „Wir werden Freunde und Verbündete sein.“ (Prinz Charles am 15. November im Deutschen Bundestag).
 
Auf Basis der Vereinbarung sind aber noch rechtliche Fragen final zu klären. Die Ratifizierung wird auf europäischer Seite bis zum 31. Dezember nicht möglich sein. Deshalb könnte das Abkommen am 1. Januar 2021 bereits vorläufig Anwendung finden und würde dann im Laufe des Januars ratifiziert. Der Minister: „Eine vorläufige Anwendung des Abkommens erscheint sinnvoll. Es darf kein Bruch, auch keinen kurzfristigen geben. Die Corona-Pandemie zeigt erschreckend, welche fatalen Auswirkungen ein Bruch hat.“

Quelle: Land NRW