Mit der neuen Coronaschutzverordnung werden auch die Einlassregeln im Tiergarten Kleve gelockert. Seit Freitag, 4.3., ist für einen Tiergartenbesuch nur noch ein 3G-Nachweis (geimpft oder genesen oder getestet) für alle Gäste ab 18 Jahren erforderlich. Kinder bis einschließlich 17 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Für einen Nachweis, dass man geimpft ist, reicht eine zweifache Impfung aus. Beim Testnachweis werden ausschließlich offizielle Testergebnisse einer anerkannten Teststelle akzeptiert: Ein Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test maximal 48 Stunden. Selbsttests werden nicht akzeptiert.
Tiergartenleiter Martin Polotzek freut sich, dass passend zum Frühlingswetter die Lockerungen gekommen sind: „Mit dem sonnigen Wetter haben wir ideale Bedingungen für einen Tiergartenbesuch, der jetzt mit der 3G-Regel noch einfacher geworden ist. Zugleich erfreuen die ersten Lämmer und natürlich unsere jungen Zwergotter Groß und Klein gleichermaßen und laden zu einem Tiergartenbesuch ein.“
Der Tiergarten Kleve ist täglich von 9-18 Uhr geöffnet. Für alle Gäste ab 18 Jahren gilt aktuell die 3G-Regel (zweifach geimpft oder genesen oder getestet). Der entsprechende Nachweis wird an der Kasse kontrolliert, im Anschluss können ganz normal die Tickets gekauft werden. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren gelten diese Regeln nicht. Weitere Informationen unter www.tiergarten-kleve.de
Foto: Tiergarten Kleve
6. März 2022 / Allgemeines
Gelockerte Einlassregeln: Tiergartenbesuch ab sofort mit 3G-Nachweis
Kle App NEWS
Veröffentlicht am 6. März 2022 um 03:36 Uhr
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