17. August 2020 / Allgemeines

Kreis Kleve unterstützt Studierende

Zinsloses Darlehen aus dem Peter-Albers-Studienfonds / Antrag bis 15. September

Kreis Kleve – Bis zum 15. September 2020 können Studierende aus dem Kreis Kleve einen Antrag auf Studienhilfe aus dem Peter-Albers-Studienfonds stellen. Zur Erinnerung an den ersten Landrat hat der Kreis Kleve im Jahre 1957 eine Stiftung, den "Peter-Albers-Studienfonds", gegründet. Ziel ist es, Studierenden aus dem Kreis Kleve die Finanzierung ihres Studiums durch Gewährung von zinslosen Darlehen zu erleichtern. Bisher wurden rund 500 Studierende mit einem Fördervolumen von etwa 600.000 Euro gefördert.

Die Studienhilfe in Höhe von 600 Euro wird mit einem formlosen Schreiben für ein bestimmtes Semester beantragt und kann für maximal sechs Semester gewährt werden. Zwei Jahre nach Studienabschluss beginnt die Rückzahlung des Darlehens in jährlichen Raten von 300 Euro. Die Tilgungsbeträge fließen vollständig in das Stiftungsvermögen zurück und werden für erneute Studienhilfen verwendet. Die Verwaltungskosten des Peter-Albers-Studienfonds trägt der Kreis Kleve.

Anträge können Studierende aus dem Kreis Kleve, auch wenn sie nun am auswärtigen Studienort wohnen, an folgende Adresse richten: Kreis Kleve, Landrat, Nassauerallee 15-23, 47533 Kleve. Beizufügen sind ein Lebenslauf, Einkommensunterlagen des Antragstellers oder der Antragstellerin sowie der Unterhaltsverpflichteten, eine Studienbescheinigung für das Antragssemester und Nachweise über bisher erbrachte Studienleistungen.

Antragsstichtag für das Wintersemester 2020 ist der 15. September 2020. Ein Formantrag ist hier hinterlegt. Weitere Informationen gibt es unter der Rufnummer 02821 85-474 oder -475.

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